Aloe – Die Kaiserin der Heilpflanzen
– wie sie Herr Peuser, bei
Fliege“ als „Aloe-Papst“ tituliert, bezeichnet,
ist dank medialer Unterstützung europaweit „in
aller Munde“. Wir möchten hier ein paar Missverständnisse
bezüglich Qualität klarstellen, die bei Beratungsgesprächen
immer wieder auftauchen.
Bio-Qualtität oder
konventioneller Anbau
Grundsätzlich sind wie im Lebensmittelbereich
zwei Produktkategorien
auf dem Markt.
Zum einen konventionelle
Ware, die mit den
in der Landwirtschaft üblichen Produktionsmittel wie
Bioziden (Chemische Mittel gegen Schädlinge, Krankheiten
und Unkräuter) und leicht löslichen Mineraldüngern
erzeugt werden und auf der anderen Seite Produkte aus Rohstoffen,
die aus kontrolliert
biologischer Landwirtschaft (ohne
Biozideinsatz und ausschließlich mit organischem Dünger)
stammen.
Diese beiden Kategorien sollten
grundsätzlich unterschieden und voneinander getrennt
beurteilt werden.
Achten Sie als Bio-Konsument auf das angebrachte Bio-Siegel
und fragen Sie im Zweifel
bei einer Bio-Organisation oder bei Verbraucherschutzorganisationen
nach der Richtigkeit der Angaben auf dem Etikett. Nur so haben
Sie die Garantie, dass keine Schadstoffe aus Pestiziden und
sonstigen Spritzmitteln enthalten sind.
Das Siegel des IASC
(Internation Aloe Vera Science Council)
entspricht nicht den strengen Anforderungen der europäischen
Bio Verordnung. Es ist lediglich
ein Hinweis darauf, dass ein bestimmter Mindestanteil Aloe
im Produkt enthalten ist.
Frischpflanze
oder wiederaufbereitet
Nur die Bezeichnung 100
% Frischpflanzensaft bedeutet,
dass ausschließlich frische Blätter die Grundlage
für das jeweilige Produkte bilden.
Hinter den Bezeichnungen "Konzentrat,
gefriergetrocknet und sprühgetrocknet"
verbirgt sich meist bis zu 99% reines Leitungswasser und nur
einige Anteile extrahierte Aloe. Reiner Aloe Vera Ursaft schmeckt
"pflanzig" und hat eine kristallklare Farbe.
Chemisch konserviert,
erhitzt oder gar bestrahlt?
Einige Methoden zur Haltbarmachung
und Ihre Vor- und Nachteile:
1. Chemische Konservierung
Die am häufigsten anzutreffende Art der Konservierung.
Hier sollte man beachten, dass Benzoate und ähnliche
Konservierungsstoffe nicht unkritisch beurteilt werden und
ihrerseits allergieauslösend wirken können. Also
keine optimale Methode für ein hochwertiges und teures
Gesundheitsprodukt. Außerdem beeinträchtigen diese
Stoffe die wohltuende Wirkung der Aloe Vera auf die Schleimhäute.
Einziger Vorteil: Hält auch
im geöffneten Zustand noch sehr lange.
2. Haltbarmachung durch
Erhitzen
Hier gibt es in Bezug auf die wertvollen Enzyme kein
„schonendes Verfahren“. Jede Erwärmung über
40 o C schädigt diese Inhaltsstoffe. Als Faustregel gilt:
Je höher die Temperatur, desto kürzer die Einwirkdauer.
Aus dem Lexikon: Die Pasteurisationseinheiten
dienen als Mass für den Abtötungseffekt einer Hitzebehandlung.
Jede Temperatur-Zeitkombination hat dabei einen anderen Effekt.
Eine Pasteurisationseinheit entspricht per Definition einer
Behandlung bei einer Temperatur von 60 °C während
einer Minute. Wird die Temperatur erhöht, so macht sich
das überproportional bemerkbar und die Dauer kann zur
Erzielung des gleichen Pasteurisations-Effektes stark verkürzt
werden.
Quelle:
www.foodnews.ch
3. Bestrahlung
Ein Bericht der Kommission der EU vom Oktober 2002
stellt u. a. folgendes fest: In sechs Mitgliedsstaaten gibt
es derartige zugelassene Anlagen. Die meisten der überprüften
Produkte wurden als „bestrahlt“ gekennzeichnet.
Es handelt sich vorwiegend um Käuter und Gewürze.
Im vereinten Königreich stellten die Behörden jedoch
fest, dass 42 % bestimmter im Handel befindlicher Nahrungsergänzung
bestrahlt sind, darunter auch die Produkte der Aloe vera.
Die Behandlung der meisten dieser Erzeugnisse mit ionisierenden
Strahlen ist in der EU aber nicht zulässig. Aus dem Amtsblatt
der Europ. Gemeinschaften (2002/C 255/02) Eine völlig
ungeeignete und nicht zugelassene Form der Haltbarmachung,
bei der es zu einer Schädigung der wertvollen Inhaltsstoffe
kommt.
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